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Natürlich möchten wir alle unser Leben lang selbstständig sein. Leider macht uns das Leben manchmal einen Strich durch die Rechnung. Es kann Gründe geben, die es notwendig machen, wie bei Pflegebedürftigkeit, dass die Wohnung oder das Haus verlassen werden muss. Es kann einen Zuschuss für Umzug von Krankenkasse geben, wenn der Pflegegrad 1 – 3 vorliegt.

Für diesen Zuschuss ist es Voraussetzung, dass der Umzug das Leben des Pflegebedürftigen erleichtert. Diese Erleichterung kann bedeuten, dass ein Umzug von einer höheren Etage in eine Erdgeschoßwohnung erfolgt oder dass ein Pflegebedürftiger vom Land in die Stadt zieht. Oder wenn jemand aus seinem Haus in eine Erdgeschoßwohnung zieht. Der Zuschuss kann von der Pflegekasse kommen oder einer anderen zuständigen Behörde. Wichtig ist, dass jemand der im Rollstuhl sitzt, auf einen Rollator angewiesen ist oder einen anderen Grund für die Pflegebedürftigkeit hat, einen Umzug, der ihm wesentliche Vorteile bringt, nicht an der finanziellen Belastung scheitert. Es ist nicht schön, wenn man auf die Hilfe Fremder angewiesen ist. Natürlich ist es nicht schön, das Heim verlassen zu müssen. Aber mit einem Ende beginnt etwas Neues. Und wenn der Umzug ein Stück Selbstständigkeit zurück gibt, kann das auch ein Grund zur Freude sein.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Kostenzuschuss sollte so früh wie möglich gestellt werden. Das bedeutet nicht erst, wenn die Umzugskartons gepackt sind, sondern wenn der Gedanke vom Umzug kommt. Viele werden schon einige Maßnahmen durchgeführt haben und wissen, wie sie mit den Behörden umgehen müssen. Wenn es das erste Erlebnis ist, ehe geplant wird, abwarten, bis die feste Zusage da ist, ob es einen Zuschuss gibt und welche Höhe er hat. Dann kann die Planung beginnen und Preise verglichen werden. Gerade, wenn man auf Hilfe Dritter angewiesen ist, ist eine genaue Planung extrem wichtig. Es sollte sich auch nie gescheut werden, um Hilfe zu bitten. Jeder Umzug ist einzigartig und ein einschneidendes Erlebnis.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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