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Ein Zahnarztbesuch kann für Patienten durchaus eine große finanzielle Belastung nach sich ziehen. Allerdings gibt es trotz der Vielzahl an Einschränkungen viele Leistungen, welche komplett oder zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Grundsätzlich gilt dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Behandlungen übernehmen, die medizinisch notwendig sind. Bei kostenpflichtigen Zusatzangeboten ergibt sich dagegen häufig lediglich ein ästhetischer Mehrwert. Daneben gibt es jedoch auch Kassenleistungen, die bei der Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung schriftlich beantragt werden müssen.

Ein kompetenter Zahnarzt, wie die Zahnarztpraxis in Pirna, bietet seinen Patienten hinsichtlich der Kassen- und Privatleistungen in der Regel eine umfangreiche Beratung.

Die Vorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Erwachsenen pro Jahr für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen auf. Ebenfalls wird pro Jahr eine Zahnsteinentfernung übernommen.

Die Kosten für die Früherkennung von Parodontitis werden alle zwei Jahre von der Krankenkasse bezahlt. An der kostenpflichtigen professionellen Zahnreinigung beteiligen sich viele Krankenkassen mit attraktiven Zuschüssen.

Die Zahnfüllungen

Im Bereich der Frontzähne werden durch die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Komposit-Füllungen übernommen, die aus zahnfarbenem Kunststoff bestehen. Gesetzlich Versicherte, die unter einer Amalgam-Allergie leiden, sowie stillende und schwangere Frauen, Menschen mit einer schweren Niereninsuffizienz und Kinder unter 15 Jahren haben daneben den Anspruch auf eine kostenfreie Zahnfüllung mit Kunststoff.

Entscheiden sich Patienten für eine kostenpflichtige Fülling, werden die Kosten für die gesetzliche Alternative dennoch durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass der Patient dann nur die Differenz zwischen der kostenpflichtigen und der zuzahlungsfreien Variante zahlen muss.

Die Wurzelbehandlungen

Sowohl die Entfernung der Wurzelspitzen als auch die Wurzelbehandlung im Bereich der Seiten- und Frontzähne sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlossen – vorausgesetzt, der betroffene Zahn gilt als erhaltungswürdig.

Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung handelt es sich bei der Reinigung, Befüllung und Verschließung der Kanäle ebenfalls um erstattungsfähige Leistungen.

Die Parodontitis-Behandlung

Leidet der Patient unter einer behandlungsbedürftigen Parodontitis, werden die Kosten für die Zahnarztleistungen ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen. Dazu muss jedoch eine Tiefe der Zahnfleischtaschen von mehr als 3,5 Millimetern vorliegen. An die Krankenkasse ist vor dem Beginn der Behandlung ein schriftlicher Antrag für die Kostenübernahme zu stellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen aktuell in der Regel jedoch nur die Kosten für die Hauptbehandlung. Dies könnte sich jedoch ab Mitte des Jahres 2021 ändern, sodass ab diesem Zeitpunkt auch die durch Vor- und Nachbehandlung entstehenden Kosten von der Krankenkasse erstattet werden.

Die Zahnfehlstellungen

Die Schwere von Zahnfehlstellungen wird durch einen Kieferorthopäden bei Kindern unter 18 Jahren mithilfe von fünf Indikationsgruppen geprüft. Ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 werden die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Der Leistungsumfang umfasst dabei – abhängig von dem jeweiligen Bedarf – eine feste Zahnspange mit Edelstahl-Brackets oder eine herausnehmbare Kunststoffzahnspange. Bei Erwachsenen werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen lediglich bei schweren Fehlstellungen ersetzt.

Der Zahnersatz

Die Regelungen im Bereich des Zahnersatzes gestalten sich grundsätzlich anders. An Zahnersatzbehandlungen beteiligen sich die Krankenkassen nämlich im Rahmen des sogenannten Festzuschusses. Dieser richtet sich beispielsweise nach dem jeweiligen Befund.

Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang jedoch auch, ob die jährlichen Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert wurden. Der Zuschuss durch die Krankenkasse fällt umso höher aus, desto länger die Kontrolluntersuchungen nachgewiesen werden können.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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