Innovative Verpackungslösungen zu finden ist nicht immer leicht. Oft stößt man bei der Findung auf vielerlei Hindernisse, sei es dem Produkt oder rechtlichen Auflagen geschuldet. Gerade in empfindlichen Branchen wie der Kosmetik- und der Pharmaindustrie müssen die jeweiligen Verpackungen noch bestimmte medizinische Vorschriften einhalten. Vor allem beim Transport von biologischen Stoffen und Proben gelten spezifische Anforderungen. Darüber hinaus möchte man nicht auf Flexibilität und Individualität verzichten. Dasselbe gilt für Nachhaltigkeit bei der Entsorgung und Herstellung.
Anforderungen an die unterschiedlichen Produkte
Kosmetikdosen und Cremetiegel müssen so ausgerichtet sein, dass kleinere Losgrößen entwickelt werden können und zwischen gewissen Chargen gewechselt werden kann. In einigen Anwendungsfällen müssen die pharmazeutischen Erzeugnisse mit speziellen Informationen bedruckt sein und dürfen nicht etikettiert und geklebt werden. Bei Naturkosmetika wird erwartet, nur natürliche und kunststofffreie Gegenstände zu verwenden. Aus diesem Grund werden hier Banderolen aus Papier und Karton genutzt. Diese können einfach wieder im Altpapier recycelt werden. Für eine bessere Logistik und Handling werden derartige Banderolen auch bei Sammelverpackungen eingesetzt. Sie bieten einen deutlichen Vorteil als das Einschweißen in Folie in puncto Energieverbrauch und Kosten.
Die Produktsicherheit
Auf der Verpackung müssen für alle kosmetischen Produkte, die öffentliche vermarktet werden, aus Produktsicherheitsgründen eine gewisse Darstellung, Etikettierung, Angaben und Informationen und Anwendungs- und Entsorgungshinweise beachtet werden. Die Darstellung darf beispielsweise nicht so gestaltet sein, dass sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Bei der Etikettierung ist wichtig, das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich sichtbar aufzudrucken, falls ein Arzneistoff nicht länger als 30 Monate haltbar ist. Cremedosen Hersteller sind dazu verpflichtet, zudem Begriffsbestimmungen einzuhalten und Inhaltsstoffe aufzulisten. Ebenso sind alle Produktbeschreibungen eindeutig zu kennzeichnen, um eine Irreführung auszuschließen. Derartige Regelungen werden nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern in einem ISO-Standard festgelegt. Werden ferner Produkte aus außerhalb der Europäischen Union eingeführt, muss ein Importeur innerhalb der Europäischen Union gesucht und anschließend auf jeder Verpackung kenntlich gemacht werden.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)